20. Mai 2026

Antrag auf geordnetes Verschwinden


von Harald Müller


Die meisten Anträge gingen montags ein. 

Warum das so war, wusste niemand genau. Vielleicht lag es daran, dass viele Menschen erst am Wochenende bemerkten, wie erschöpft sie voneinander geworden waren. Vielleicht wirkte der Montag einfach geeigneter für endgültige Entscheidungen. 

Ich arbeitete damals seit fast acht Jahren im Sachgebiet 4 – Geordnetes Verschwinden. 

Offiziell unterstanden wir dem Amt für Bevölkerungsmanagement. Inoffiziell sprach man meist nur von der Abteilung X. Das genügte. 

Unsere Büroräume lagen im dritten Stock eines Verwaltungsgebäudes, zwischen Kfz-
Zulassung und Nachlassstelle. Die Fenster ließen sich nicht öffnen. Im Sommer roch der Flur nach Staub, Aktenpapier und abgestandenem Kaffee. 

Die meisten Antragsteller erschienen persönlich. 

Das war vorgeschrieben. 

Vor dem vollständigen Verschwinden musste die Identität noch einmal eindeutig festgestellt werden. Manche empfanden darin einen Widerspruch. Andere fanden den Vorgang beruhigend. 

„Sie wären überrascht, wie viele Menschen vergessen möchten und gleichzeitig Wert auf korrekte Dokumentation legen“, sagte meine Kollegin Weber oft. 

Sie arbeitete länger dort als ich und sprach mit der ruhigen Geduld einer Person, die bereits zu viele Formulare gesehen hatte, um sich noch über Menschen zu wundern. 

Der Antrag selbst umfasste zwölf Seiten, zuvor waren es fünfzehn gewesen. Neben den üblichen Angaben mussten die Antragsteller ankreuzen, in welchem Umfang sie 
verschwinden wollten. 

Teilweises Verschwinden. 
Erweitertes Verschwinden. 
Vollständiges Verschwinden. 

Die Unterschiede waren für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar. 

Beim teilweisen Verschwinden reduzierten sich lediglich die digitalen Sichtbarkeiten. Bilder wurden in sozialen Medien seltener angezeigt, Namen tauchten in Suchergebnissen nur noch verzögert auf, automatische Erinnerungssysteme priorisierten andere Personen. 

Die meisten entschieden sich dafür. 

Es galt als gesellschaftlich akzeptable Form des Rückzugs. 

Das vollständige Verschwinden war dagegen komplizierter.
Dabei wurden nach und nach sämtliche persönlichen Verknüpfungen entfernt. Kontaktlisten verloren Einträge. Gruppenbilder erkannten Gesichter nicht mehr korrekt. Streamingplattformen löschten gemeinsame Wiedergabelisten. Ehemalige Partner erinnerten sich irgendwann nur noch undeutlich an Stimmen oder genaue Augenfarben. 

Der Vorgang dauerte in der Regel sechs bis acht Monate. 

In Einzelfällen länger. 

„Kann ich bestimmte Personen ausschließen?“, fragten Antragsteller manchmal. 

Die Antwort lautete offiziell nein. 

Inoffiziell kam es vor. 

Besonders ältere Menschen beantragten häufig selektive Ausnahmen für Enkelkinder oder Haustiere. Die Rechtslage dazu blieb unklar. 

Die meisten Probleme entstanden ohnehin nicht während des Verschwindens, sondern danach. 

Es gab Angehörige, die Beschwerden einreichten, weil Erinnerungen zu schnell verblassten. Andere behaupteten, der Vorgang sei unvollständig gewesen. Manche wollten verlorene Beziehungen wiederherstellen lassen. 

Dafür existierte Formular 11c: 

Antrag auf teilweise Wiedererinnerung. 

Die Bearbeitungszeiten waren lang. 

Eines Dienstags erschien eine Frau Mitte fünfzig an meinem Schreibtisch. Gepflegter Mantel. Freundliche Stimme. Vollständige Unterlagen. 

„Erweitertes oder vollständiges Verschwinden?“, fragte ich. 

„Ich weiß es noch nicht“, sagte sie. 

Das kam häufiger vor. 

Ich reichte ihr die Informationsbroschüre. 

Darin wurden die möglichen Folgen sachlich erklärt: 

nachlassende soziale Resonanz, 
abnehmende Erwähnungen, 
sinkende Erinnerungsstabilität im erweiterten Umfeld. 

Die Broschüre war überraschend beliebt. Manche nahmen mehrere Exemplare mit. 

„Wie lange erinnert sich die Familie normalerweise noch?“, fragte die Frau. „Das lässt sich pauschal nicht sagen.“ 

„Ungefähr?“ 

Ich blätterte in meinen Unterlagen. 

„Bei vollständigem Verschwinden berichten enge Angehörige durchschnittlich nach sieben bis zwölf Monaten von deutlichen Erinnerungslücken.“ 

Die Frau nickte langsam, als würde sie Lieferzeiten vergleichen. 

„Und Ehen?“ 

„Das hängt stark von gemeinsamen Abonnements ab.“ 

Sie lachte kurz. 

Ich nicht. 

Im Dienst wurde empfohlen, emotionale Distanz zu wahren. 

Später unterschrieb sie den Antrag auf vollständiges Verschwinden. 

Beim Hinausgehen blieb sie noch einmal an der Tür stehen. 

„Glauben Sie, dass man irgendwann wirklich weg ist?“ 

Solche Fragen kamen auch vor. 

Laut Leitfaden sollte man darauf nicht persönlich antworten. 

„Der Vorgang entspricht den aktuellen gesetzlichen Standards“, sagte ich. 

Die Frau nickte höflich und ging. 

Einige Wochen später begann ihr Verschwinden. 

Zuerst reagierten ihre Beiträge langsamer. Danach verschwanden Bilder aus Markierungen. Freunde vergaßen ihre Geburtstage. Ehemalige Kollegen erwähnten ihren Namen immer 
seltener. 

Der Prozess verlief unauffällig. 

Wie meistens. 

Im Dezember erhielten wir eine Beschwerde ihres Ehemanns. 

Er behauptete, seine Frau sei plötzlich „schwer erinnerbar“. 

Das war die Formulierung. Dem Schreiben lag ein Foto bei, auf dessen rechter Seite sichtbar Platz freigeblieben war, als hätte dort einmal jemand gestanden. 

Die Beschwerde wurde abgelehnt. 

Begründung: 

ordnungsgemäß abgeschlossener Vorgang. 

Kurz vor Weihnachten fragte mich Weber in der Teeküche, ob ich selbst jemals über einen Antrag nachgedacht hätte. 

„Nein“, sagte ich zu schnell. 

Weber rührte lange in ihrem Kaffee. 

„Früher wollten Menschen unbedingt Spuren hinterlassen“, sagte sie. „Heute bezahlen sie dafür, weniger sichtbar zu werden.“ 

Ich sagte nichts. 

Durch das Fenster der Teeküche konnte man auf den Parkplatz hinter dem Gebäude sehen. Autos kamen und gingen. Menschen liefen mit Aktenordnern über den Hof. Im Stockwerk unter uns wurde gelacht. 

Manchmal fragte ich mich, ob das Verschwinden überhaupt mit den Formularen begann. 

Vielleicht setzte es schon viel früher ein. 

Im Frühjahr wurde unser Sachgebiet erweitert. Die Zahl der Anträge hatte sich innerhalb von drei Jahren nahezu verdoppelt. 

Besonders gefragt war inzwischen das sogenannte stille Verschwinden: 

keine öffentliche Abmeldung, 
keine Mitteilung an Arbeitgeber, 
keine automatische Benachrichtigung im erweiterten Umfeld. 

Diskretion galt als moderner. 

Mit der Zeit lernten wir, bestimmte Antragsteller sofort zu erkennen. 

Menschen, die beim Gespräch ihr Telefon ausschalteten. Menschen, die lange auf leere Wände blickten. Menschen, die sich entschuldigten, obwohl sie nichts falsch gemacht hatten. 

An einem Freitagabend blieb ich länger im Büro. 

Draußen war es bereits dunkel. Im Flur summten die Bewegungsmelder. Auf meinem 
Schreibtisch lag ein unbearbeiteter Antrag. 

Vollständiges Verschwinden.

Keine Ausnahmen. 

Ich weiß nicht mehr genau, warum ich die Akte öffnete. 

Vielleicht wegen der Handschrift. 

Vielleicht wegen des Geburtsdatums. 

Vielleicht nur aus Gewohnheit. 

Erst nach einigen Sekunden bemerkte ich, dass im Feld Antragsteller der Name meiner Frau stand. 

 
Harald Müller